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Finanzielle Unterstützung für Single-Schwangere: Welche Leistungen stehen Ihnen in Deutschland zur Verfügung?

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Alleinerziehende Mütter und Schwangere in Deutschland haben Anspruch auf eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen und finanziellen Hilfen, um sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt ihres Kindes zu unterstützen. Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungen und Programme aufgeführt, auf die alleinerziehende Eltern zurückgreifen können.

Mutterschaftsleistungen

Die deutschen Krankenkassen sind sich darüber einig, dass der Mutterschutz eine spannende Zeit ist, welche es zu unterstützen gilt. In diesem Zusammenhang haben die Kassen es sich zur Aufgabe gemacht, Schwangere einige Wochen vor und nach der Geburt zu schützen. Der Schutz beinhaltet darunter je nach Krankenkasse verschiedenen Leistungen. Im Wesentlichen wird Müttern finanzielle Sicherheit während der besonderen Zeit garantiert. So können sie sich ohne Sorgen auf ihr Baby konzentrieren.

Single-Schwangeren wird nahegelegt, sich über die Leistung so früh wie möglich zu informieren.  Informationen rund um den gesetzlichen Mutterschutz sowie individuelle Leistungen der Krankenkassen können im Internet eingesehen werden. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Ein kostenfreier Mutterschutzrechner der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ermöglicht es Schwangeren darüber hinaus, eine grobe Schätzung ihres voraussichtlichen Mutterschaftsgeldes zu erhalten und die finanzielle Planung entsprechend anzupassen.

Antrag und weitere Informationen:

·         zuständige Krankenkasse

·         www.mutterschaftsgeld.de

·         www.bmfsfj.de

Elterngeld

Neben Mutterschaftsleistungen haben Single-Schwangere zudem den Anspruch auf Elterngeld. Je nach den persönlichen Umständen können Schwangere die Hilfsmittel 12 bis 28 Monate nach der Geburt erheben. So wird Elterngeld zwar in der Regel nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes gezahlt, jedoch können Alleinerziehende …

  • zusätzliche zwei Partnermonate nutzen und somit bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld erhalten.
  • zwischen Elterngeld und Elterngeld-Plus wählen, wodurch sie mit einer Arbeitszeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden in mindestens vier Monaten bis zum 28. Lebensmonat Elterngeld-Plus beziehen können.

Die Höhe des Elterngelds variiert darunter von Person zu Person zwischen 65 und 100 Prozent. Denn die Leistung richtet sich nach dem Nettoeinkommen einer Person. Die Elternzeit kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes beansprucht werden, mit Zustimmung des Arbeitgebers auch bis zum achten Geburtstag.

Antrag und weitere Informationen:

·         Bezirksamt Elterngeldstelle

·         www.elterngeldrechner.de

·         Familienportal des Bundes

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Kindergeld

Das Kindergeld ist in Deutschland eine staatliche Leistung, die Eltern monatlich für ihre Kinder erhalten. Es leistet finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Erziehung von Kindern. Anspruch auf Kindergeld haben alleinerziehende Schwangere auch nach der Geburt ihres Kindes. Das staatliche Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 250 Euro pro Monat und wird je nach Einkommen und Bildungsniveau spätestens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gezahlt.

Neben dem Kindergeld können einkommensschwache Familien auch Kinderzuschlag beantragen. Wenn das Einkommen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken, aber nicht, um alle Ausgaben zu decken, können Eltern einen Kindergeldzuschlag (KiZ, Zuschlag zum Kindergeld, umgangssprachlich auch Kindergeldzuschlag) erhalten.

Antrag und weitere Informationen:

·         Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit

Bürgergeld

Neben dem Kinder- und Elterngeld ist es Single-Schwangeren auch möglich, auf das deutsche Bürgergeld zurückzugreifen. Die Leistung bietet finanzielle Unterstützung für bedürftige Familien mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland. Während der Elternzeit haben alleinerziehende Mütter und Väter Anspruch darauf, sofern Hilfebedürftigkeit besteht. Die Regelleistung variiert je nach Alter und Lebenssituation. Des Weiteren können Änderungen seitens des Staats die Leistungshöhe beeinflussen. Im Durchschnitt können Alleinerziehende folgende Leistungen erwarten:

Für Alleinstehende beträgt das Bürgergeld 502 Euro monatlich. Kinder erhalten darunter zwischen 318 und 420 Euro, abhängig von ihrem Alter. Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche haben Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs. Neben dem Bürgergeld gibt es noch weitere Leistungen für Schwangere im Rahmen des Bürgergeldes. So können Alleinerziehende beispielsweise zusätzliche Leistungen beziehen, wenn sie mehrere Kinder in ihrem Haushalt haben.

Antrag und weitere Informationen:

·         Job-Center

·         www.arbeitsagentur.de

·         Infos zum Bürgergeld

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Ehrenamtliche Hilfeleistungen für Familien

Zusätzlich zu den staatlichen Unterstützungsleistungen können Schwangere in Notfällen auch Hilfeleistungen für Familien erhalten. Einige Stiftungen leisten beispielsweise finanzielle Unterstützung, wenn andere Hilfen nicht verfügbar oder unzureichend sind. Zu diesen Leistungen zählen Umstandsmode, Erstausstattung für Babys, Unterstützung für den Haushalt oder Renovierungskosten.

Es ist wichtig zu betonen, dass kein Rechtsanspruch auf Stiftungsgelder besteht und die Unterstützung von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Dennoch können solche Initiativen für schwangere Frauen in Not eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Unterstützung sein. Es wird Single-Schwangeren empfohlen, sich mit lokalen Organisationen und Stiftungen auseinanderzusetzen. Durch eine Recherche können Chancen ermittelt und nach Bedarf kontaktiert werden.

Unterhaltsanspruch

Abschließend ist es für Singe-Schwangere wichtig zu realisieren, dass sie nicht allein sind: Sie mögen allein mit einem Baby erscheinen, doch rechtlich betrachtet sind sie es nicht. Für alleinstehende schwangere Frauen ist es wichtig, ihre Rechte zu verstehen und wahrzunehmen. So haben sie weitestgehend das Recht auf Unterhaltszahlungen seitens des biologischen Erzeugers. Der Kindesunterhalt trägt ebenso dazu bei, die finanzielle Sicherheit während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu gewährleisten. Auch wenn der andere Elternteil nicht anwesend ist, sollte um Unterstützung gebeten werden, um den Bedürfnissen von Mutter und Kind gerecht zu werden.

Fazit

Alleinerziehenden Müttern und schwangeren Frauen stehen in Deutschland vielfältige Unterstützungsangebote und finanzielle Hilfen zur Verfügung. Diese können ihnen helfen, sich während der Schwangerschaft und nach der Geburt ihres Kindes finanziell abzusichern. Alleinerziehende Eltern müssen ihre Rechte kennen und die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen, um für sich und ihre Kinder bestmöglich zu sorgen.

Zitat des Monats

„Alle Kinder haben die märchenhafte Kraft, sich in alles zu verwandeln, was auch immer sie sich wünschen.”

Jean Cocteau
(französischer Schriftsteller, 1889 – 1963)