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Lebensversicherung kündigen: Setzen Sie besser auf den Widerruf!

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Mehr und mehr Kunden möchten ihre laufende Lebensversicherung kündigen. Grund dafür sind in erster Linie die in den letzten Jahren immer weiter steigenden Kosten, aber auch die in zahlreichen Versicherungspolicen sinkende Zinsen. Bevor Sie Ihre Lebensversicherung aber tatsächlich kündigen, sollten Sie sich mit dem „ewigen Widerruf“ des Vertrags befassen. Denn auf diese Weise ihm holen Sie mitunter eine deutlich höhere Auszahlung aus der Police heraus!

Lebensversicherung kündigen – Berechnung des Rückkaufswertes

Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, erhalten vom Versicherungsunternehmen den sogenannten Rückkaufswert des Vertrags ausgezahlt. Bei ihm handelt es sich um eine mathematisch berechnete Summe, die Sie anschließend auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie der Police selbst normierte Formel lautet:


Rückkaufswert = Summe der Beiträge (ohne Risikoanteile) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale


Dabei stellt die Stornopauschale eine Kündigungsgebühr, die der Versicherer selbst festlegen kann, dar. Sie wird im Vertrag entweder als einheitlicher Betrag oder durch einen Prozentsatz, der anschließend auf das Vertragsvermögen angewendet wird, angegeben.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, sind Sie aber über die Stornopauschale hinaus mit erheblichen Abschluss- und Verwaltungskosten konfrontiert. Denn deren Höhe hat der Versicherer bereits bei Abschluss des Vertrages berechnet und ist von einem entsprechend hohen Endkapital ausgegangen. Kündigen Sie die Police nun frühzeitig, stehen Vertragsvermögen und Kosten daher nicht mehr in einem guten Verhältnis.

Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, machen mit diesem sogenannten Rückkauf in fast allen Fällen einen spürbaren Verlust. Grund dafür sind die Abschluss- und Verwaltungskosten, die die bis zur Kündigung erzielten Renditen schlichtweg deutlich übersteigen!

Widerruf vs. Kündigung: So holen Sie mehr aus Ihrer Lebensversicherung!

Eine Lebensversicherung zu kündigen führt in der Praxis häufig zu erheblichen Verlusten. Grund dafür sind die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die es daher entsprechend zu umgehen gilt. Eine Option hierfür ist der „ewige Widerruf“ von Versicherungsverträgen, den der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mit einer Entscheidung aus dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 76/11) für zulässig und rechtlich möglich erklärt hat.

Hintergrund der Möglichkeit des zeitlich unbeschränkten, „ewigen“ Widerrufs sind unwirksame Widerrufsbelehrungen, zu finden vor allem in Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007. Hier haben Versicherer teilweise vorgeschriebene Inhalte weggelassen. Alternativ haben Kunden gar nicht erst eine entsprechende Belehrung erhalten. Eine solche ist allerdings zwingende Voraussetzung für Beginn und Ende der einmonatigen Widerrufsfrist, was im Ergebnis dazu führt, dass diese Frist weder beginnen noch enden konnte!

Anders als beim Rückkaufswert, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, können Sie beim Widerruf mit einer deutlich höheren Auszahlung rechnen. Denn der Widerruf unterscheidet sich rechtlich und tatsächlich deutlich vom Rückkauf der Police:

  • Sie haben Anspruch auf Auszahlung aller Überschüsse und Zinsen, gegebenenfalls erhalten Sie darüber hinaus Verzugszinsen. Denn durch den Widerruf wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst, der Versicherer hätte Ihre Beiträge also gar nicht erst einbehalten dürfen
  • Der Versicherer muss alle gezahlten Versicherungsprämien wieder auszahlen. Einbehalten darf er lediglich Risikoanteile im Beitrag, wenn beispielsweise ein BU-Schutz oder Vergleichbares vereinbart wurde
  • Der Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten ist unzulässig. Auch eine Stornopauschale darf der Versicherer nicht vom Vertragsvermögen abziehen

Im Ergebnis erhalten Sie so schnell eine Auszahlung, die mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt. Bereits hieran zeigt sich deutlich, warum es sich in der Praxis nur selten lohnt, eine Lebensversicherung zu kündigen!

Zitat des Monats

„Alle Kinder haben die märchenhafte Kraft, sich in alles zu verwandeln, was auch immer sie sich wünschen.”

Jean Cocteau
(französischer Schriftsteller, 1889 – 1963)