Erinnern wir uns an unsere Kindheit: Was war das für ein Gefühl, als wir endlich die Prüfbescheinigung für unser Mofa in der Tasche hatten. Mobilität ist Freiheit, doch mit dieser Freiheit geht auch eine Menge Verantwortung einher. In diesem Beitrag beleuchten wir einmal die rechtlichen Hintergründe für eine ordnungsgemäße Prüfbescheinigung.
Zweifel an der Sicherheit gehören in Bezug zu Töfflis bzw. Mofas und Kindern zu einem der größten Bedenken für Eltern. Darum beantworten wir außerdem die Frage, wo sich Eltern einen passenden Mofahelm für ihre Kinder beschaffen können. Im letzten Abschnitt nehmen wir die Auswahl von spezialisierten Onlinehändlern wie www.mofakult.ch/helme unter die Lupe und gehen den Eigenschaften verschiedener Mofahelme auf den Grund.
Unterschiede in deutschsprachigen Ländern: Ab wann darf mein Kind ein Mofa fahren?
Ab wann ein Kind ein Mofa fahren darf, hängt von dem Land ab, in dem es gemeldet ist. Außerdem ergeben sich bei den Fahrerlaubnissen weitere Unterschiede. Führer von Mofas (DE), Töfflis/Mopeds (CH) oder Mopeds (AUT) müssen sich in jedem Fall einen passenden Mofahelm beschaffen.
Der Führerausweis Klasse M in der Schweiz: Ab wann darf mein Kind in der Schweiz ein Mofa fahren?
In der Schweiz darf ein Kind ein Mofa fahren, wenn es mindestens das 14. Lebensjahr vollendet hat. Das Gesetz bezeichnet die Zweiräder, die es dann fahren darf, als sogenannte Leichtmofas und Elektroleichtmotorfahrräder. Die Fahrerlaubnis erlangt das Kind mit einem Sehtest und dem Bestehen einer theoretischen Prüfung. Ein passender Mofahelm ist auf Töfflis in der Schweiz Pflicht. Folgende Zweiräder darf das Kind führen:
- (elektro-)Mofas mit Mofanummer bis 1.000 Watt und Tretunterstützung bis 45 km/h
- Mofas mit Mofanummer und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h
- Elektroleichtmotorfahrräder bis 500 Watt und Tretunterstützung bis 25 km/h*
- Mofas mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h*
*Das Führen der Zweiräder in Punkt 3 und 4 ist ab 16 Jahren ohne Führerausweis erlaubt!
Der Führerschein Klasse AM in Österreich: Ab wann darf mein Kind in Österreich ein Mofa fahren?
Österreicher und Ausländer aus anderen EU-Staaten dürfen in Österreich ein Mofa fahren, wenn sie den Führerschein der Klasse AM besitzen. Dieser ist in der ganzen EU gültig. Auch in Österreich gilt: Auf dem Zweirad ist ein passender Mofahelm zu tragen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Das Kind ist mindestens 15 Jahre alt
- Praxis- und Theoriestunden wurden abgeleistet
- Die Fahrzeuge, die als Moped gelten, fahren maximal 45 km/h (bauartbedingt)
- Der Hubraum des Mopeds überschreitet 50 ccm nicht
Die Prüfbescheinigung für Mofas in Deutschland: Ab wann darf mein Kind in Deutschland ein Mofa fahren?
In Deutschland dürfen Kinder ein Mofa fahren, wenn Sie eine Prüfbescheinigung besitzen. Diese wird mit dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgestellt. Diese Prüfbescheinigung wird von anderen Ländern in der Regel nicht anerkannt. Unter diesen Bedingungen dürfen Kinder in Deutschland ein Mofa fahren:
- Mindestens 15 Jahre alt
- Bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h
- Gedrosselte Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h
- Der Hubraum übersteigt nicht 30 ccm
- Es wird ein passender Mofahelm getragen
Einen passenden Mofahelm beschaffen: Diese Mofahelme können Eltern für ihre Kinder im Internet erwerben
Ein passender Mofahelm sorgt beim Fahren auf dem Mofa für die körperliche Unversehrtheit des Nachwuchses. Es gibt sie in unterschiedlichen Ausführungen. So schützt ein Integralhelm den gesamten Kopf inklusive der Kinnpartie. Dabei bewahrt ein Visier die Augen vor dem Fahrtwind und störenden Fremdkörpern. Topfhelme dagegen bedecken nur den Kopfbereich oberhalb der Ohren. Jethelme ähneln sehr den Topfhelmen, haben jedoch Protektoren, die über die Ohren und bis zum Kiefergelenk reichen. Häufig verfügen auch sie über ein Visier. Crosshelme sind für den Offroad-Motorsport ausgelegt. Im Aufbau ähneln sie Integralhelmen, haben jedoch häufig visierlose Sichtfenster und ein schnittiges Design.
Ab wann darf mein Kind ein Mofa fahren und wo kann ich den passenden Mofahelm beschaffen?
Für das Fahren von Mofas, Töfflis, Mopeds und anderen Leicht- oder Kleinkraftzweirädern gelten in Deutschland (ab 15 Jahren), Österreich (ab 15 Jahren) und der Schweiz (ab 14 Jahren) unterschiedliche Regelungen. Auf einen passenden Mofahelm, der unsere Kinder beim Fahren mit dem Mofa optimal schützt, ist jedoch in keinem der drei Länder zu verzichten!